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Jugendschutz

Bei uns gibt es keine Spirituosen, Alkohol (Bier) wird an über 16-Jährige nur bei (Konzert-)Veranstaltungen im Saal verkauft. Im Jugendcafé an der Theke gibt es keine alkoholischen Getränke mehr zu kaufen. Unsere alkoholfreien Getränke sind sehr günstig (z.B. Fritz Kola für 1 €) und dadurch attraktiv gehalten, alkoholische Getränke bei (Konzert-)Veranstaltungen im Saal werden zu gaststättenüblichen Preisen verkauft (Bierpreis pro Liter aktuell  6,40-8,10 €), um sie für Jugendliche weniger attraktiv erscheinen zu lassen.

Fremd-Alkohol darf nicht ins Jugendzentrum gebracht werden.

Im b-hof und auf der Treppe davor darf nicht geraucht werden und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auch nicht vorm JUZ oder in dessen Sichtweite rauchen.

Jugendliche ab 14 Jahren können bei unseren Konzerten bis zum Schluss (00:00 Uhr) bleiben (anerkannter Träger Jugendhilfe siehe unten).

ALLGEMEINE INFOS ZUM JUGENDSCHUTZ:
Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (gültig seit 1.4.2003)
 
Die wichtigsten Regelungen
Alkoholabgabe:

Wein und Bier nur an Jugendliche ab 16 Jahren. Ausnahme: Ab 14 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern). 
Branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel nur an Erwachsene über 18 Jahren.

Tanzveranstaltungen, Diskothekenbesuch:
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur mit Erziehungsberechtigten. Jugendliche ab 16 Jahren längstens bis 24.00 Uhr. Ausnahmen: in Begleitung eines Erziehungsberechtigten keine Einschränkung. 
Bei Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe (Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bis 22.00 Uhr; Jugendliche ab 14 Jahren bis 24.00 Uhr)
Rauchen ist seit 01.09.2007 ab 18 Jahren erlaubt.